Martina H.
Kundenstimme · Waldrach
Der Keller war über Jahre vollgestellt. Zwei Tage nach dem Anruf war alles raus – Festpreis wie besprochen, besenrein übergeben.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Schrotthandel Patrick Lebert, Hermeskeiler Str. 28, 54320 Waldrach (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Schrottabholung, Metallankauf, Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen.
Angebote werden nach einer Besichtigung vor Ort oder anhand übermittelter Fotos erstellt. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Festpreise beziehen sich auf den bei der Besichtigung festgestellten Umfang. Ankaufspreise für Metalle richten sich nach den am Tag der Übernahme gültigen Preisen.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Er umfasst in der Regel das Ausräumen der vereinbarten Räume oder Flächen, den Abtransport, die Trennung der Wertstoffe, die fachgerechte Entsorgung sowie die besenreine Übergabe. Zusätzlich anfallende Mengen oder Materialien werden nur nach Absprache und gegen gesonderte Vergütung übernommen.
Termine werden individuell vereinbart. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Räume oder Flächen zum vereinbarten Termin zugänglich sind und eine Halte- bzw. Ladegelegenheit für die Fahrzeuge zur Verfügung steht.
Es gelten die im Angebot genannten Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Abschluss der Leistung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Der Ankauf von Metallen wird direkt bei der Übernahme abgerechnet. Enthaltene verwertbare Materialien werden gemäß Angebot angerechnet.
Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vorher kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Bereits begonnene Arbeiten und bereits angefahrene Termine können danach anteilig berechnet werden.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Mitarbeitenden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Der Auftraggeber weist vor Beginn der Arbeiten auf besondere Gegebenheiten hin, etwa verdeckte Leitungen, empfindliche Böden oder Gegenstände, die nicht mitgenommen werden dürfen. Für Wertgegenstände und Unterlagen, die nicht vorab ausgesondert wurden, wird keine Haftung übernommen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Beanstandungen zur ausgeführten Räumung sind unverzüglich nach der Übergabe zu melden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Trier. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 2026
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Martina H.
Kundenstimme · Waldrach
Der Keller war über Jahre vollgestellt. Zwei Tage nach dem Anruf war alles raus – Festpreis wie besprochen, besenrein übergeben.
Stefan P.
Kundenstimme · Trier
Alte Heizkörper und Rohre aus der Sanierung wurden kostenlos abgeholt. Pünktlich, freundlich und ohne Dreck im Treppenhaus.
Familie Berger
Kundenstimme · Schweich
Haushaltsauflösung nach dem Umzug meiner Mutter ins Heim: diskret, sehr rücksichtsvoll und zum vereinbarten Preis.
Martina H.
Kundenstimme · Waldrach
Der Keller war über Jahre vollgestellt. Zwei Tage nach dem Anruf war alles raus – Festpreis wie besprochen, besenrein übergeben.
Stefan P.
Kundenstimme · Trier
Alte Heizkörper und Rohre aus der Sanierung wurden kostenlos abgeholt. Pünktlich, freundlich und ohne Dreck im Treppenhaus.
Familie Berger
Kundenstimme · Schweich
Haushaltsauflösung nach dem Umzug meiner Mutter ins Heim: diskret, sehr rücksichtsvoll und zum vereinbarten Preis.